Erhalt unserer Klinik Baden-Baden Balg

Das Klinikum ist nicht nur der größte Arbeitgeber unserer Stadt, es ist auch unverzichtbar für die direkte Gesundheitsversorgung und für den Gesundheits- und Medizinstandort sowie für den Kurort Baden-Baden insgesamt. Seine Bedeutung erstreckt sich über die unmittelbare Versorgung hinaus und beeinflusst das Image und die Attraktivität unserer Stadt maßgeblich.
Daher werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Klinikum nicht nur erhalten bleibt, sondern auch gestärkt, modernisiert und weiterentwickelt wird. Wir müssen sicherstellen, dass es seine Funktionen optimal erfüllen kann und dass die Bürgerinnen und Bürger Baden-Badens weiterhin Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung habenErhalt unserer Klinik Baden-Baden Balg.

Daten und Fakten zur Zukunft der Gesundheitsversorgung der Bürger*innen Baden-Badens

Das „aktiva-Strukturgutachten“ ist die Grundlage der Entscheidung für die Ein-Standort-Lösung. Das Gutachten ist veraltet, überholt und zumindest in Frage zu stellen.

- Das Strukturgutachten wurde auf der Basis von Zahlen aus 2019 erstellt, die längst überholt sind
– Das Strukturgutachten wurde ausschließlich von Ökonomen erstellt. Kein einziger Mediziner hat dabei mitgewirkt.
Die medizinische Expertise bestand dabei aus einem Versicherungskaufmann und seiner Tätigkeit als examiniertem Rettungsassistenten, und einer Krankenschwester die Gesundheitsökonomie studiert hat

– Mit der aktuellen3-Stadnort-Lösung haben wir 890 Krankenhausbetten, ein Zentralklinikum hätte noch ganze 666 Betten (-224)

– Aktuell haben wir im ärztlichen Dienst 328 Beschäftigt, in einem Zentralklinikum hätten wir noch 252 Beschäftigte im ärztlichen Dienst

– Aktuell haben wir 507 Beschäftigte im Pflegedienst, in einem Zentralklinikum hätten wir dann noch 425 Beschäftigte im Pflegedienst

– Insgesamt würde das Personal um 253 von 1301 auf 1048 abgebaut werden

– Dem Strukturgutachten liegen Kosten für eine neues Zentralklinikum von 331,2 Millionen Euro zugrunde, das dreifache wird kaum reichen

– Was in dem Strukturgutachten nicht berücksichtig wurde, weil damals noch nicht bekannt:
Nach den Plänen von unserem Gesundheitsminister Karl Lauterbach sollen die Fallpauschalen auf 40 Prozent abgesenkt werden.
Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken nun allein für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Dazu zählen das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik.
Das Vorhalten von Leistungsangeboten und Personal wird also gefördert und mehr bezahlt, wir wollen es aber abbauen?

Wir reduzieren also die Betten um ca. 224 (von 890 und 666) und das Personal um 253 (von 1301 und 1048) bei gleichbleibender bzw. zunehmender Einwohner / Patientenzahl von ca. 280 000

Das neue Klinikum soll 666 Betten haben, was weniger als 240 Betten pro 100 Einwohner entspricht. Baden-Württemberg ist mit einer Bettendichte von 488 Betten pro 100 Einwohner jetzt schon Schlusslicht in Deutschland


Ein neues Strukturgutachten sollte unbedingt beauftrag und erstellt werden.

Wir bemängeln schon seit Bekanntwerden des Gutachtens die fehlende Objektivität, die Nichtberücksichtigung wichtiger Fakten und die einseitige Gewichtung der Kriterien im ENDERA Gutachten zur Standortsuche für ein neues Zentralklinikum.



Es wurde von Seiten Rastatt, zuletzt auch von Landrat Dusch bei der BNN / BT BPodiumsdiskussion in Rastatt immer wieder erklärt, dass die Kriterien festgelegt und die Bewertungsmatrix erstellt wurde, bevor die zu bewertenden Standortebekannt wurde.



Dies ist nachweislich nicht richtig! Die Stadt Rastatt hat bereits am 20.09.2020 in einer nicht öffentlichen Sitzung festgelegt, mit welchen beiden Standorten sie ins Rennen gehen wird. Also mehr als 5 Monate vor der Festlegung und Verabschiedung der Kriterien.



  • Das Gutachten berücksichtigt den Umwelt- und Klimaschutz nicht
Sowohl die Bioklimatische Analyse der Stadt Rastatt wie auch die Umweltverträglichkeitsstudie zum Bau der benötigten Querspange wurde nicht berücksichtigt, da diese von der Stadt Rastatt unterschlagen wurden.


  • In dem Gutachten werde noch nicht genehmigte und bestätigte Kriterien als Tatsachen und damit zum Vorteil vom Standort Münchfeldsee bewertet. Als Beispiel kann hier die Querspange und die S-Bahn Station aufgeführt werden.
  • 

Die Stadt Rastatt hat falsche Angaben über eine zum Zeitpunkt des Gutachtens NICHT erfolgte Regionalplanänderung gemacht.
Der Standort am Münchfeldsee ist ein Grünzug und schutzbedürftiger Bereich Erholung und darf daher aktuell nicht gar nicht bebaut werden.
  • Für eine Bebauung ist eine Änderung des Regionalplans nötig, was nicht in der Hand der Stadt Rastatt liegt. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) bezeichnet die Fläche als Tabu für eine Bebauung. Das RP hat jedoch bereits eine Zustimmung signalisieert

.
  • Ein Antrag auf Änderung des Regionalplans war – entgegen der Behauptung der Stadt Rastatt – zum Zeitpunkt des Gutachten nicht erfolgt.


  • Laut der durchführenden Firma Endera basiert das Gutachten maßgebend auf Informationen vom Beirat, da dieser stark in den Bewertungsprozess mit einbezogen wurde.
Der Beirat setzte sich zusammen aus
3 Bürgermeister aus dem Landkreis Rastatt + Landrat Rastatt
3 unabhängige Experten, wobei von diesen auch nur zwei aufgrund ihres Firmensitzes Bezug zu Baden-Baden haben
  • Inhaltlich wirft dieses Gutachten auch diverse Fragen auf:
Beispielweise wurden als Beschaffungspreise für den Standort Balg 250€/m² und für den Standort Münchfeldsee 150€/m² angegeben.
Aus diesem Kriterium resultiert ein großer Vorteil (+4%) zu Gunsten von Münchfeldsee, obwohl dieser Kostenpunkt in der Gesamtbausumme jedoch nur ca 0,5% Unterschied zwischen Standort Balg und Standort Münchfeldsee darstellen würde
  • Die Differenz zwischen dem Standort Münchfeldsee und dem Standort Balg beträgt knapp 5,7%. Landrat Dusch erklärte, dass bei den einzelnen Bewertungen der Kriterien 5% hoch oder runter gewichtet wurde, nur durch Annahmen oder Gutdünken 
Demnach können die ersten drei platzierten Standorte des Gutachtens objektiv betrachtet als nahezu gleich gut geeignet gewertet werden!

Für eine gute Verkehrsanbindung eines Zentralklinikums ist die Anbindung des Klinikums an die Querspange notwendig.



Selbst aus Rastatt gab es die Aussage, dass es ohne eine Querspange kein Klinikum am Münchfeldsee geben wird.



Nach den aktuellen Plänen des Regierungspräsidiums sollen die Querspange ohne Anschluss an ein eventuelles Zentralklinikum geplant werden.

Herr Wößner vom Regierungspräsidium Karlsruhe hat während einer Gemeinderatssitzung in Rastatt am 26.06.2023 über den Planungsstand der Querspange L78b berichtet. Dabei wurde seitens RP dargelegt, dass eine Anbindung des Zentralklinikums „Am Münchfeldsee“ an die Querspange verkehrstechnisch nicht realisierbar ist.
Das bedeutet, dass ein Großteil des Verkehrs durch kleinteilige Wohngebiete fließen wird. Abgesehen davon, dass dadurch die eigentlichen Ziele der Querspange, nämlich eine verkehrliche Entlastung der Wohngebiete zu erreichen, verfehlt wird, hat dies auch eine sehr schlechte Erreichbarkeit des Zentralklinikums zur Folge:
Eine Untersuchung der Stadt Rastatt aus dem Jahr 2021 geht davon aus, dass pro Tag rund 3.675 Fahrzeuge das Klinik-Parkhaus über die Querspange anfahren und wieder verlassen würden. Solchen Vorstellungen erteilt Wößner eine klare Absage:
„Das erscheint nicht sinnvoll.“ Über den Knotenpunkt könnten maximal Krankenwagen mit Blaulicht eine direkte Zufahrt zum Klinikum über die Querspange bekommen.“
Die gute Bewertung des Grundstücks „am Münchfeldsee“ im Abschnitt 4.6.1 Anbindung an ÖPNV- Und Straßen-/Wegenetz kann somit nicht mehr aufrechterhalten werden.

Es wird weder eine gute Anbindung an das Straßennetz geben, noch wird es in absehbarer Zeit einen Anschluss an das Bahnnetz geben.



Der Abschlussbericht der Endera Krankenhausberatung „Suche/Auswahl eines Grundstücks für eine Klinik-Neustruktur in der Region Mittelbaden des Klinikums Mittelbaden“ vom 17. Mai 2022 ist einmal mehr in Frage zu stellen.
 Dort bekommt der Münchfeldsee beim Thema „Öffentliche Erschließung“ die Bewertung „Gut“. Die Querspange wird als gegeben bewertet.



Natur- und Artenschutz:



Auf Grund der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie „Querspange Münchfeld“ ist die Realisierung der Querspange in Frage zu stellen.



Eine Klage würde den Bau zumindest um Jahre verzögern. Nachfolgend einige wichtige Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie „Querspange Münchfeld

Seite 8 Kapitel 3.4.1
Bereits zum Zeitpunkt des Studienbeginns war klar, dass das
 Merceau-Gelände als Baugebiet ausgewiesen wurde. Dieses würde
 bei einem Klinikneubau verloren gehen.

Seite 19 Kapitel 4.3.3
Das Gebiet der Streckentrasse wird für die Empfindlichkeit zur
Grundwasserbildung als „sehr hoch“ eingestuft. Eine Versiegelung wäre problematisch.

Seite 20 Kapitel 4.3.5 Abs. 5,
die Lebensraumfunktion der Streckentrasse wird als „sehr hoch“ eingestuft.

Seite 32 Kapitel 4.5.5.1
Es wurde 2019 der Nachweis des Vorhandenseins der männlichen Wildkatze durch Gen-Nachweis erbracht.

Seiten 33, 34 Tab. 10
Es wurde u.a. das Vorhandensein der Brandfledermaus (Rote Liste BW Kat. 1) und der Breitflügelfledermaus (Rote Liste BW Kat. 2) nachgewiesen. Außerdem wurde das Gebiet der Trassenführung mit einer „besonders hohen Wertigkeit für Fledermäuse“ bewertet.

Seite 35 Tab. 11
Hier wurden u.a. Brutvögel nachgewiesen, welche auf der Roten Liste BW stehen. Davon gehört eine Art zur Kat. 1, zwei Arten der Kat. 2 an. Außerdem gelten fünf Arten als „besonders geschützt“.

Seite 39 Tab. 12
Bei den Amphibien wurden zwei Arten der Kat. 2 der Roten Liste BW gefunden und außerdem vier Arten, welche den Status „besonders geschützt“ erhalten haben.

Seite 41
Es wurden drei Arten Nachtfalter festgestellt, welchen ebenfalls als „besonders geschützt“ gelten

Seite 45
Bei den Stechimmen wurde eine Art der Kat. 1 und zweit Arten der Kategorie zwei der Roten Liste festgestellt. Wildbienen gelten generell al „besonders geschützte“ Art. Hier verweise ich auf die EU-Initiative für Bestäuber der Europäischen Kommission vom 24.01.2023.

Seite 48 Tab. 16
Bei den Fangschrecken und Heuschrecken wurde eine Art der Kat.1 der Roten Liste BW gefunden eine weitere Art gilt als „besonders geschützt“

Seite 52 Tab. 18
Bei den Holzkäfern wurde u.a. der Körnerbock, welcher zur Kat. 1 der Roten Liste BW gehört gefunden. Dieser wurde als besonders geschützt hervorgehoben.

Seite 58 Karte 7
Hier wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet der Trassenführung eine sehr hohe Empfindlichkeit gegen Zerschneidung aufweist.

Seite 66 Kapitel 5.1
An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Zerschneidung des Gebietes durch Trenneffekte sehr negative Auswirkungen nach sich ziehen wird.

Seite 102 Abs. 5
Es wird darauf hingewiesen, dass die Natura-2000 Ziele geprüft werden müssen. Wörtlich:“ Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand führen kann, ist es gemäß § 34 (2) BNatSchG unzulässig.“

Seite 103 Abs. 2
Zitat: „Für die Varianten 1a und 1b sowie 2a und 2b sowie die Tunnelvariante ist nach dem derzeitigen Planungsstand mit einer deutlichen Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle zu rechnen, von einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ist daher auszugehen.“

Auszug aus der EINSCHÄTZUNG DER NATUR- UND ARTENSCHUTZFACHLICHEN THEMEN FÜR DEN STANDORT „AM MÜNCHFELDSEE“
Durch WANKNER UND FISCHER Partnerschaft mbB LANDSCHAFTSARCHITEKTEN UND STADTPLANER

am 04.April 2023, Auftraggeber KMG gGmbH



„Allerdings wird in den Bewerbungsunterlagen der Stadt bisher die natur- und artenschutzfachliche Wertigkeit der Flächen und Strukturen nicht differenziert betrachtet. Hierzu sind aus Sicht von Wankner und Fischer Landschaftsarchitekten weitergehende Untersuchungen nötig.



das Grundstück liegt im Regionalen Grünzug, dessen Änderung jedoch bereits im Rahmen der aktuellen Fortschreibung beantragt wurde. Demnach soll die Fläche als „Gebiet für regionalplanerisch abgestimmte Siedlungserweiterung“ dargestellt werden.



Die randlichen Gehölzstrukturen an den Böschungen zur Straße und die mittige Baumreihe könnten potentiell Lebens- oder Fortpflanzungsstätten beispielsweise für Fledermäuse und/oder Höhlenbrüter sein.

Zum jetzigen Planungsstand ist es ohne intensive Ortsbegehung und Bestandsaufnahme nicht möglich, den artenschutzfachlichen Wert der Fläche zu bemessen. Welche Arten potentiell vorkommen können, wird im nächsten Kapitel (mit Bezug auf die in räumlicher Nähe im Zuge der Straßenplanung der L 78b durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie) ausgeführt.
Bei Betroffenheit müssten Habitate ausgeglichen werden und die kontinuierliche ökologische Funktion müsste gewährleistet werden. Der Umfang und die Art geeigneter Maßnahmen kann erst im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erarbeitet werden. Das Greifen des Tötungsverbots, des Störungsverbots sowie des Verbot der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tierarten bzw. von Standorten geschützter Pflanzenarten nach BNatSchG kann auf Grundlage der vorliegenden Plangrundlagen für den Standort „Am Münchfeldsee“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend eingeschätzt werden. Deshalb wird die Untersuchung der Habitatstrukturen vor Ort durch einen Gutachter im Rahmen einer saP empfohlen.



  • Für die Zeitschiene der Umsetzung des Bauvorhabens wirken sich die Kartierungen durch einen einzuplanenden Zeitraum von ca. 1 phänologischen Jahr aus. So können sowohl potentielle Winterquartiere als auch Arten zur Brutzeit der Vögel bestimmt werden. Beispielsweise liegt der Haupterhebungszeitraum für Fledermäuse zwischen Ende Mai und Mitte August (akustische Erfassung, Netzfänge, Quartiersuche); Winterkontrollen sind zwischen Ende November und Mitte Februar möglich. Für Vögel, die in Baumhöhlen brüten, liegt der Haupterhebungszeitraum zwischen ca. Februar und ca. Juni.
  • Falls Arten nachgewiesen werden, ist ein zeitlicher Mehraufwand von zusätzlich mind. einem weiteren Jahr einzukalkulieren, um vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Bereitstellung von Ersatz-Habitaten) umsetzen zu können. Somit sollte 2 Jahre vor Baubeginn mit den natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen begonnen werden.



    Auf Grund der Umweltverträglichkeitsstudie ist mit dem Vorkommen von schützenswerten Arten zu rechnen, was eine Verzögerung des Baubeginns von mind. 2 Jahren zu Folge hätte.



    Unlängst hat die Geschäftsführung des KMB in dem Schreiben an seine Mitarbeiter behauptet, nur am Münchfeldsee wäre ein Zentralklinikum zeitnah realisierbar.


Laut Aussagen der Baden-Baden Tourismuschefin Frau Nora Waggershauser ist es ein Gesamtanteil von ca. 20 Prozent aller Übernachtungen, welche aufgrund von medizinischen Gründen in Baden-Baden übernachten

  • Verlust von über 2.000 Arbeitsplätze in Baden-Baden
  • Die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft beträgt 8.000 Euro pro Kopf. Das sind demnach 16 Millionen Euro pro Jahr die dem Einzelhandel verloren gehen
  • Die Freie Kaufkraft in Baden-Baden liegt bei 23.000 Euro pro Kopf. Dies entspricht 46 Millionen Euro pro Jahr
  • Wir investieren bis zur Fertigstellung des neuen Klinikums in den nächsten 8-10 Jahren mindestens weitere 50 Millionen Euro in unser bestehendes Klinikum in Baden-Baden, um dann dies einfach danach mit Null zu bewerten? Wäre es nicht nachhaltiger (und günstiger) das gerade einmal 45 Jahre alte Klinikum mit seinem neusten technischen Stand mit einzubeziehen?
  • Hoher Imageschaden für Baden-Baden
  • Verlust von Attraktivität für Einwohner und Touristen
  • Wir verloren bereits viele identitätsstiftende Einrichtungen aus der Innenstadt bzw. ganz aus Baden-Baden (SWR-Fusion,Banken Fusion Volksbank, BT Verlag BNN, L’tur, Polizeidirektion,)
  • Sollen die Baden-Badener Kinder zukünftig tatsächlich Rastatt in Ihrer Geburtsurkunde stehen haben?

Bis heute gab es in der gesamten Planphase lediglich zwei Informationsveranstaltung, bei der die Stadt in den direkten Dialog mit den Bürger/innen getreten ist
Vor den Entscheidungen im Gemeinderat gab es lediglich eine Informations- Veranstaltung
in der EUREKA, bei der der zugeschaltete Gutachter eingeräumt hat, dass der natur- und Umweltschutz nicht ausreichend berücksichti9gt wurde


  • Das Standort-Gutachten sollte wohl gar nicht und/oder wurde viel zu spät der Öffentlichkeit zugeführt
  • Die meisten Entscheidungen wurden hinter verschlossenen Türen getroffen
  • Den Baden-Badener Bürger/innen wurde aufgrund der kurzen Zeit zwischen Veröffentlichung des Gutachtens und Entscheidungsfindung kein Spielraum zur Diskussion/ Meinungsbildung gelassen.

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in der Sitzung am 28. November 2022 (Drucksache-Nr. 22.177.1) der vertieften Prüfung eines Zentralklinikums auf der Gemarkung Rastatt, Am Münchfeldsee, zugestimmt. Der Beschluss wurde unter folgenden Prämissen gefasst:

  1. Das Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen Klinikum 
wird aufgrund der aktuellen Situation auf 25,1 % angepasst.
  2. Der Name wird von „Klinikum Mittelbaden“ auf „Zentralklinikum Baden-Baden
Rastatt“ geändert.
  3. Ein Gemarkungstausch wird mit dem Ergebnis vorgenommen, dass Geburten auf 
der Gemarkung Baden-Baden möglich sind.

Bislang konnte nur über Punkt 2), Der Name wird von „Klinikum Mittelbaden“ auf „Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt“ geändert, ein Einvernehmen erzielt werden. 
Während zu Punkt 3 „Gemarkungstausch“ noch kein abschließend Ergebnis vorliegt, konnten sich die beiden Gesellschafter auf die Bedingung unter Punkt 1),einer Anpassung des Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen Klinikum auf 25,1% NICHT einigen.



Unseres Erachtens nach, ist daher eine Zustimmung des Gemeinderats Baden-Baden zu einer vertieften Untersuchung des Baus eines Zentralklinikums auf der Gemarkung Rastatt „Am Münchfeldsee“ NICHT erfolgt.

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Erhalt der Stadtklinik Balg in Baden-Baden

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